Personalausweis

    Personalausweise

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Ein Personalausweisantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.

    Ausweispflicht:

    • ab 16. Geburtstag ist jeder Deutsche ausweispflichtig

    • unter 16 Jahren kann, mit Zustimmung der Eltern, ein Personalausweis ausgestellt werden

    Gültigkeit:

    • 10 Jahre

    • 6 Jahre (wenn Antragstellende unter 24 Jahre sind)

    • Bei Personalausweisen, die für Kinder ausgestellt wurden, kann es zu einer vorzeitigen Ungültigkeit kommen, wenn sich das Aussehen des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändert, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, und eine Identifizierung anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt, ein neues Dokument zu beantragen.

    Antragsstellung:

    • persönlich (keine Ausnahme möglich; auch nicht für Kinder)

    • bei Kindern unter 16 Jahre zusätzlich die Zustimmung der Eltern; ein sorgeberechtigtes Elternteil muss grundsätzlich bei Antragsstellung anwesend sein

    Abholung:

    • persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil

    • durch einen Dritten mittels Vollmacht
      (sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)

    Sie brauchen einen vorläufigen Personalausweis:

    • alter Personalausweis

    • 1 biometrietaugliches Passfoto

    • Gebühr: 10,00 Euro (Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    • Gültigkeit: bis zu 3 Monate (wird an den Verwendungszweck angepasst)

    • die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen

    Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.

    Hinweis zur Nutzung des Personalausweises für Auslandsreisen:
    Grundsätzlich ist der Personalausweis nur zur Nutzung im Inland bestimmt. Verschiedene Länder erkennen aber den Personalausweis als Passersatzpapier an und gestatten damit grundsätzlich die Einreise (insbesondere alle EU-Länder). Problemlos geht dieses bei diesen Ländern immer bei Einreise per PKW und bei Direktflügen. Dies gilt aber nicht immer, insbesondere wenn sie per Schiff reisen oder bei einer Flugreise einen Zwischenstopp in einem Nicht-EU-Land haben.

    Informieren sie sich daher immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-100

    E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass

    • Geburtsurkunde, falls kein Ausweis oder Pass vorhanden ist

    • 1 biometrietaugliches Passfoto

    • ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    • 37,00 Euro

    • 22,80 Euro - Antragsstellende Person unter 24 Jahren

    • 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de