Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

     

    Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.

    Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. 

    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

    Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.

    Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:

    Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333

    Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    • aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
    • Kinderreisepass oder
    • aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
    • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

    Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Personalausweis: 

    • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
    • nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig

    Reisepass:

    • bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
    • nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
    • Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
    • Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig


    Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de