Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Reken

    Beschreibung

    Hinweise für Reken

    Grundsätzlich haben Sie als deutsche/r Staatsbürger/in die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    48734 Reken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02864/944-020

    Fax: 02864/944-299

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reken

    • 1 biometrisches Lichtbild (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

    • Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

    • ggf. Kinderreisepass

    • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bei Antragstellern unter 16 Jahren)

    Formulare

    Hinweise für Reken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reken

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reken

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Weitere Informationen im Internet:

    Bundesministerium des Innern
    Personalausweis-Portal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reken

    Fristen

    Hinweise für Reken

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reken

    Die Ansprechpartner beraten Sie gerne über die neuen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten Ihres neuen Ausweises. Dafür bringen Sie für die Antragstellung etwas Zeit mit.
    Der neue Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bearbeitungszeit kann saisonalbedingt 3 bis 4 Wochen betragen.

    Kosten

    Hinweise für Reken

    • 22,80 € für Personen bis 24 Jahre

    • 37,00 € für Personen über 24 Jahre

    • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

    Weitere Gebührenhinweise:

    Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Falle des Verlustes: gebührenfrei

    Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei

    Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Anbieterabhängig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reken

    Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

    • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben

    • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de