Personalausweis

    Personalausweis Beantragung

    Hinweise für Ahaus

    Ab 16 Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausweispflicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

    Ausweispflicht

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie haben einen gültigen Reisepass.

    Der Personalausweis enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Unter 16 Jahre: Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.

    Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Personalausweises müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.

    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02561 72-777

    E-Mail: buergerbuero@ahaus.de

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    • aktuelles biometrietaugliches Passfoto

      • Biometrische Passfotos können auch unmittelbar vor der Antragstellung direkt im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal erfasst werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich 5,00 €.

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)

    • falls kein Ausweisdokument vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

    • bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige

    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    • Nachdem Sie einen PIN-Brief erhalten haben, liegt der beantragte Personalausweis beim Bürgerbüro der Stadt Ahaus zur Abholung bereit.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Ahaus abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de