Neuer Personalausweis
Hinweise für Odenthal
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
- Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
- Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
- Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
- In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.
Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Odenthal
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- Geburtsurkunde / Heiratsurkunde falls noch kein Ausweis vorhanden oder bei Verlust
- das bisherige Dokument
Formulare
Hinweise für Odenthal
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Odenthal
Verfahrensablauf
Hinweise für Odenthal
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Odenthal
Ca. 2-3 Wochen
Kosten
Hinweise für Odenthal
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr (10 Jahre gültig)
37,00 Euro Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) 22,80 Euro Vorläufiger Personalausweis 10 Euro Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. gebührenfrei Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfreiHinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Odenthal
- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
- Zustimmung Ausweisdokument
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015