Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Odenthal

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Jeder Deutsche mit Hauptwohnsitz in Odenthal kann im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen.

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht.
    Auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Personalausweis beantragt werden, jedoch nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

    Um einen Personalausweis zu beantragen, sind folgende Punkte zu beachten:

    • Eine persönliche Beantragung des Ausweises ist, wegen der Unterschriftsleistung und ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
    • Kinder müssen immer mit anwesend sein, egal welchen Alters.
    • Es ist eine Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
    • Falls nur ein Erziehungsberechtigter persönlich den Antrag im Bürgerbüro stellen kann, ist vom anderen Elternteil eine schriftliche Zustimmung, und die Vorlage des Ausweises erforderlich. Die Zustimmung kann formlos vorgelegt werden; Sie können aber auch den hinterlegten Vordruck nutzen.
    • Bei Abholung des Ausweises ist der alte Personalausweis vorzulegen.
    • In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die alten Ausweispapiere nicht mehr gültig bzw. verloren sind. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt.

    Im Falle des Verlustes können Sie umgehend beim Sperrnotruf, unter der Nummer 116 116 (Mo bis So, durchgehend 24 Stunden), Ihren Ausweis mit Hilfe Ihres Sperrkennwortes sperren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde falls noch kein Ausweis vorhanden oder bei Verlust
    • das bisherige Dokument

    Formulare

    Hinweise für Odenthal

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Odenthal

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Ca. 2-3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021

    Antragstellende Person ab 24 Lebensjahr   (10 Jahre gültig)     

    37,00 Euro Antragstellende Person unter 24 Lebensjahr (6 Jahre gültig) 22,80 Euro Vorläufiger Personalausweis  10 Euro      Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN. gebührenfrei Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei     Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen  gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    • Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
    • Zustimmung Ausweisdokument
    • Verlustanzeige
    • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de