Personalausweis

    Personalausweis - Beantragung, Abholung, Änderung, eID-Funktion

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Für die Abholung eines Personalausweises ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht, auf Antrag kann der Personalausweis auch jüngeren Personen ausgestellt werden.

    Beantragung eines neuen Ausweises:

    Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes. Wird der Antrag bei der örtlich unzuständigen Behörde (zum Beispiel Nebenwohnsitz oder Urlaubsort in Deutschland) gestellt, so ist zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen eine "Ermächtigung" der zuständigen Behörde nötig.

    Für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Inland ist die Deutsche Auslandsvertretung am ausländischen Wohnort zuständig. Wird der Antrag trotzdem im Inland gestellt, so muss die Ausweisbehörde zuvor die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung einholen.

    Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Der Antragsteller und sein gesetzlicher Vertreter können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen zum Kinderreisepass.

    Auf Wunsch des Antragstellers wird der Ausweis mit auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücken hergestellt. Ausweise für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden immer ohne Fingerabdrücke hergestellt.

    Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind unterschreiben. Jüngere Kinder dürfen unterschreiben, wenn sie ihren Namen schreiben können. Das Kind ist bei der Antragstellung immer zwingend mitzubringen.

    Abholung des Ausweises nach erfolgter Antragstellung:

    Die Abholung des Ausweises hat persönlich zu erfolgen. Abholung durch Bevollmächtigte ist nur noch möglich, wenn der PIN-Brief zugestellt wurde, da anderenfalls die Transport-PIN durch die Ausweis-PIN vom Ausweisinhaber ersetzt werden muss.

    Für die Abholung durch einen Bevollmächtigten ist die Vollmacht zwingend vorgeschrieben. Die Vollmacht muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Der bisherige Ausweis des Antragstellers muss bei der Abholung vorgelegt werden.

    Eine Benachrichtigung, dass der Ausweis zur Abholung bereit liegt, erfolgt nicht.

    Änderungen:

    Bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse, z. B. des Namens nach Eheschließung oder Scheidung, ist unverzüglich ein neuer Ausweis zu beantragen. Der alte Ausweis wird durch die Namensänderung ungültig.

    Bei Wohnsitzänderung wird der Ausweis kostenlos durch Anbringung eines Aufklebers geändert.

    eID-Funktion:

    Der Ausweis hat eine elektronische Identitätsfunktion (eID-Funktion), die auf einem integrierten Chip gespeichert ist. Für Personen die noch keine 16. Jahre alt sind, ist die eID-Funktion deaktiviert. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres kann die Aktivierung der eID-Funktion kostenfrei beantragt werden. Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Ausweises können der Infobroschüre entnommen werden, die den Bürgern bei Beantragung des Ausweises kostenlos ausgehändigt wird.

    Gültigkeit:

    • 06 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen ab dem 24. Lebensjahr
    • maximal 3 Monate für den vorläufigen Personalausweis

    Ausweise alter Art bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mm.
      Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Produkte - "Ausweisautomat"
    • abgelaufener Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderpass (falls nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde

    Bei Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Einverständniserklärung und Ausweis des abwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

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    • zwei bis vier Wochen

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
    • 37,00 € für Personen über 24 Jahren
    • 10,00 € vorläufiger Personalausweis

    Weitere Gebühren:

    • 13,00 € Zuschlag für die Antragstellung bei unzuständiger Behörde bei Wohnsitz im Inland
    • 30,00 € Zuschlag für die Antragstellung im Inland, wenn der Antragsteller keinen Wohnsitz im Inland hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de