Neuer Personalausweis
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt zur Ausweis- und Reisepassbeantragung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (siehe Downloadbereich).
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.
Hinweise zum Lichtbild
Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.
Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Personalausweisbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.
Information über Eingang des Personalausweises und Abholung
siehe Personalausweis (Abholung)
Online-Funktionen
siehe Personlausweis (Online-Funktionen)
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
erforderliche Unterlagen
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Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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