Neuer Personalausweis
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Jede/-r Deutsche, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person einen gültigen Reisepass besitzt und sich durch diesen ausweisen kann. Der Personalausweis wird durch eine Reihe von Staaten, insbesondere im europäischen Ausland, als Grenzübertrittsdokument anerkannt, so dass für diese Fälle kein Reisepass benötigt wird. In Zweifelsfällen können die Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de geprüft werden. Die Ausstellung eines Personalausweises erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert zwischen drei und vier Wochen. Um die Fälschungssicherheit zu erreichen, können die Antragsvordrucke leider nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Neben der Ausstellung eines Personalausweises kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die Gültigkeit des bisherigen Ausweises abgelaufen ist oder er verloren gegangen ist. Ein vorläufiger Personalausweis kann auch kurzfristig durch die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung ausgestellt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Dieser muss grundsätzlich neu ausgestellt werden.
Auch sind Änderungen des Ausweises (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich die Wohnanschrift des Inhabers kann geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass das biometrische Lichtbild, sofern erforderlich, nicht älter als ein Jahr sein darf.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit der Online- Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält ein bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.
Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 07:00 - 20:00 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Bitte nutzen Sie zur Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Ausweises den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Den Antragsassistenten für einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie ebenfalls unter "Link zu externem Verfahren".
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Personalausweis - Erstausstellung: alter Kinderreisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Personalausweis - Neuausstellung: bisheriger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr); Personalausweis wegen Eheschließung: alter Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Heiratsurkunde
Personalausweis bei Verlust: Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein usw., aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Verlusterklärung (kann im Bürgerbüro erklärt werden)
Personalausweis - vorläufige Ausstellung: abgelaufener Personalausweis oder Reisepass (oder Verlustanzeige bei verlorengegangenen Ausweisen), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Korschenbroich
erstmalige Personalausweis - Ausstellung: 37,00 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen unter 24:
22,80 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen ab 24:
37,00 EUR
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Sie können die PIN für Ihren Online-Ausweis im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro kostenfrei zurücksetzen lassen bzw. sich vor Ort eine neue selbstgewählte PIN vergeben. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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