Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1777

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
    • biometrietaugliches Passfoto

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    • Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind. 
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Hauptwohnsitzgemeinde hat der Ausstellung des Ausweises durch eine nicht-zuständige Behörde zuzustimmen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    • Personalausweisgesetz (PAuswG)
    • Personalausweisverordnung (PAuswV)
    • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
    • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. 
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Im Hildener Bürgerbüro können Sie Onlinetermine vereinbaren, für die Abholung des Personalausweises benötigen Sie in der Regel keinen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    • Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. 
    • Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
      Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können.
    • Die Bearbeitungszeit liegt bei der Bundesdruckerei und kann von der Stadt Hilden nicht beeinflusst werden.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis 
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde 
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland, sowie bei Ausstellung durch Inlandsbehörden für im Ausland lebende Deutsche
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    der Personalausweis kann nur in persönlicher Vorsprache beantragt werden.

    Online-Funktion:

    Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises möglich. Mit dieser Funktion kann man sich an vielen Stellen bequem per Smartphone oder Kartenlesegerät online ausweisen. Beispiele dafür sind die KFZ-Zulassung, die Rentenauskunft oder künftig auch die elektronische Wohnsitzanmeldung. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Personalausweisportal.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de