Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zum Sammeln wildlebender Pflanzen

    Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter zu gewerblichen Zwecken sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Informationen dazu erhalten Sie hier

    Beschreibung

    Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde.

    Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen Sie beachten und einhalten.

    Die Entnahme dürfen Sie nur in pfleglicher Weise durchführen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis zum Sammeln wildlebender Pflanzen kann erteilt werden, wenn dies den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährdet und damit keine negativen Auswirkungen auf die Natur verbunden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
    § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

    Verfahrensablauf

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Maximal drei Monate

    Kosten

    EUR 30 5.000

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de