Gemeinschaftslizenz
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dies ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 2,5t beträgt. Unterschieden wird hinsichtlich der Nutzung zwischen der Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Verkehr und der Gemeinschaftslizenz, die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den EG-weiten Güterkraftverkehr berechtigt.
Folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer EG-Lizenz oder einer Erlaubnis im Güterkraftverkehr müssen erfüllt sein:
1. finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
hierzu ist der Vordruck Eigenkapitals-Zusatzbescheinigung Teil 1 - Teil 3 (unter Links und Downloads) durch den Steuerberater auszufüllen. Es ist der Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9.000,- EUR für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5.000,- EUR für jedes weitere Fahrzeug zu erbringen.
2. persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin muss gegeben sein, das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein
3. fachliche Eignung, Nachweis der eigenen Eignung durch Zertifikate oder Benennung eines Verkehrsleiters mit Nachweis dessen Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK, Zeugnis)
Die Verkehrsgewerbestelle befindet sich im Zimmer 118
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Antrag
- Gewerbeanmeldung, bei GmbH: jeweils eine Ausfertigung des GmbH-Vertrages, der Gesellschafterliste und des Handelsregisterauszuges
- Personalausweiskopie von allen Beteiligten
- Eigenkapitalsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes von allen Beteiligten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Fahrzeugauflistung der eingesetzten Fahrzeuge über 3,5t (siehe Antrag), werden die Fahrzeuge gemietet, so ist die Vorlage der Mietverträge erforderlich
- Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis von allen Beteiligten, können bei Antragsstellung bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes beantragt werden.
Benötigen Sie weitere Abschriften, so finden Sie unter Links / Downloads den passenden Antrag. Sofern die bei uns eingereichte Eigenkapitalsbescheinigung nicht älter als ein Jahr ist, benötigen wir hier keine neue.
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
Hinweise für Wuppertal
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
GüKG
EWG-Verordnung 881/92
allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Güterkraftverkehrsrecht
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
EG Verordnung 1071/2009
Verfahrensablauf
Hinweise für Wuppertal
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer EG-Gemeinschaftslizenz ist rechtzeitig zu beantragen (ca. 4 - 6 Wochen vor Ablauf).
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Die Lizenzen haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren
Weitere Informationen
Hinweise für Wuppertal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal