Tierquälerei

    Tierquälerei

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert.

    Doch nicht jede tierhaltende Person geht artgerecht und pfleglich mit Tieren um.

    Um Verstöße ahnden zu können, werden möglichst detaillierte Angaben über die beobachteten Verstöße benötigt.

    Dazu kann das im Dokumentenbereich zu Verfügung stehende Formular ausgefüllt und beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden.

    Eine telefonische Meldung oder eine Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse tierschutz@essen.de sind ebenfalls möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtstierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Tierschutzanzeige

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • 16 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    • 16a Tierschutzgesetz (TierSchG)
    • § 17-20a Tierschutzgesetz (TierSchG)
    • Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
    • Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
    • EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de