Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

    Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Marsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 (2) BaustellV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de