Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nörvenich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 (2) BaustellV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen