Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 (2) BaustellV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen