Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Bestattungen

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Das Bestattungswesen beschäftigt sich mit allen Dienstleistungen rund um die städtischen Friedhöfe.

    Zu diesen Dienstleistungen zählen:

    • Planung und Durchführung von Bestattungen

    • Vor- und Nachbereitung der Grabstellen

    • Verwaltung der Friedhöfe (Pflege der Friedhöfe, Erfassung d. Grabstätten & Verstorbenen)

    • Anlage von Grabfeldern

    • Ausstellung von Gebührenbescheiden

    • Ausstellung von Grabmalgenehmigungen

    • Ausstellung von Urnenanforderungen


    Zur Stadt Kierspe gehören zwei städtische Friedhöfe, einer in Kierspe und einer in Rönsahl.

    Die Bewirtschaftung der Friedhöfe gehört in den Bereich des Sachgebietes Tiefbau. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbei­setzungen.

    Adressen der Friedhöfe:
    Kierspe:

    Büscherweg 19-21,
    58566 Kierspe

    Rönsahl:
    Kirchstraße,
    58566 Kierspe
    Zufahrt zum Parkplatz über den Haarhauser Weg

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    In einem Trauerfall wird in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.  

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Die Gebühren für Gräber sowie die Kosten für eine Bestattung sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei der angegebenen Mitarbeiterin.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de