Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Durchführung einer Bestattung.
Rechte an Gräbern können aber nicht nur bei Sterbefällen oder Umbettungen erworben werden. Die Vergabe von Nutzungsrechten an Wahlgräbern ist auch schon zu Lebzeiten (Reservierung und Kauf einer Wunschgrabstelle) möglich.
Bei Reihengrabstätten (Urnen- und Sargbeisetzung) entspricht die Zuteilung der Reihengrabstätte 25 Jahre (Ruhefrist auf den Friedhöfen der Stadt Grevenbroich) und kann nicht verlängert werden.
Das Nutzungsrecht an Wahl- und Urnenwahlgräbern einschließlich Kolumbarien beträgt 30 Jahre.
Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Urnen- und Sargbeisetzungen) kann wiedererworben werden. Die erneute Erteilung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte muss mindestens für 5 Jahre beantragt werden jedoch maximal für 30 Jahre. Eine erneute Erteilung des Nutzungsrechtes ist nur für volle Jahre und für die gesamte Grabstätte möglich.
Das Nutzungsrecht kann mit Einverständnis des/der jeweiligen Grabnutzungsberechtigten sowie der Übernehmerin / des Übernehmers des Grabnutzungsrechtes übertragen werden.
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Nordrhein-Westfalen
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