abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Regelmäßig und flächendeckend werden durch einen Mitarbeiter des Fachbereiches 2 -Dienstleistungen- bei Verstößen gegen die StVO Verwarnungsgelder verteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Abholung des Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
    • Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
    • Ggf. Bargeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de