Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.

    Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:

    Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.

    Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.

    Hier können Sie sehen, welche Personalausweise bereits eingetroffen sind und zur Abholung bereit liegen.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02938/980-0

    Fax: 02938/4000

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ense.de

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (Wenn Ausweis nicht vorhanden) Vorlage des bisherigen Ausweises, bzw. Reisepasses.

    Für Antragsteller unter 12 Jahren gilt:

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.

    Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist unter Formulare zu finden.

    Formulare

    Hinweise für Ense

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Ca. vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit 37,00 € Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit 22,80 € Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 € Zuschlag Neusetzung der Geheimnummer 6,00 € Nachträgl. Einschalten der eID Funktion 6,00 €      -     bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    • Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de