Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

     

    Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.

    Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. 

    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

    Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.

    Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:

    Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333

    Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    • aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
    • Kinderreisepass oder
    • aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
    • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

    Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Personalausweis: 

    • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
    • nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig

    Reisepass:

    • bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
    • nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
    • Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
    • Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig


    Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de