Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Erforderliche Unterlagen
- persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument)
- bisheriger Personalausweis / Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)
Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren
- schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten
- ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können
Fristen
- Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gebühren
- für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- für Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
Gültigkeiten
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei
Verlust / Diebstahl des Dokuments
- Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar)
Onlinefunktion Personalausweis
Seitdem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in einer ersten Version für Sie bereit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienstes können Sie als Inhaber*innen oder eine eID-Karte - wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben - die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren.
Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Alternativ können Sie den Online-Ausweis auch weiterhin im Bürgerbüro aktivieren oder sich dort eine neue PIN setzen lassen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden)
Gebühren
- kostenfrei
Gültigkeit
- unbegrenzt
Bearbeitungsdauer
- Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen
- siehe Informationen Personalausweis
Gebühren
- 10,00 €
Bearbeitungsdauer
- Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt
Gültigkeit / Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird.
Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Datteln
Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Datteln
Weitere Informationen
Hinweise für Datteln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021