Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Alter Personalausweis
      Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen.
    • Neues biometrisches Passfoto
      Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro.
    • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • Reisepass
      Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging.
    • Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein, falls Ausweisdokumente nicht vorhanden oder verloren sind.   

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Abholung:

    • Der oder die Antragsteller*in muss das Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
      Das Schreiben enthält die Mitteilung über die 5-stellige PIN, den PUK und das Sperrkennwort.
      Das Schreiben kommt per Post.
      Bitte beachten Sie die Abholinformationen unter "Downloads".

    • Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
      Dazu wird eine Vollmacht (unter "Downloads" zu finden), der eigene Personalausweis und der alte Personalausweis des Antragstellers/der Antragstellerin benötigt.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
    • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
    • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
    • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl
    mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig
      ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
    • Unterschrift
    • Größe, Farbe der Augen
    • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
    • elektronische Signatur
    • 2 Fingerabdrücke

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass-und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de