Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Warburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34h Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen