Infektionsschutz
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.
Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW
Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.
Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.
Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.
Hinweise von Bürgern
Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Hygiene-Verordnung NRW
- Krankenhausgestaltungsgesetz NRW
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:
- Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
- Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.
Zahlungsarten:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Anzeige Hygieneverordnung
- MRE-Netzwerk Kreis Soest
- Hygieneverordnung NRW
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- RKI-Empfehlung: Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis
- RKI-Empfehlung: Händehygiene
- Infektionsprävention in Heimen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
- Raumklima in Schulen
- Hygieneleitfaden 2023 Kita
- Hygieneleitfaden 2023 Schule
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen