Infektionsschutz
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das Infektionsschutzgesetz dient dazu, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Hierzu ist die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern, Labors, Lebensmittelbetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten erforderlich.
U.a. folgende Infektionskrankheiten werden im Infektionsschutzgesetz behandelt:
- Campylobacter
- Cholera
- Diphtherie
- Hepatitis A, B, C usw.
- Masern
- Meningokokken-Meningitis
- Norovirus
- Poliomyelitis
- Pocken
- Rota-Virus
- Salmonellen
- Tollwut
- Tuberkulose
- Typhus abdominalis / Paratyphus
- Behandlungsbedürftige Tuberkulose
- Keuchhusten
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Auch für die nicht im Infektionsschutzgesetz behandelten Erkrankungen, die in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten können, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Den Ratgeber des Robert-Koch-Instituts mit wichtigen Informationen zu Infektionskrankheiten finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen