Energieausweis
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Der Energieausweis wurde bis 2005 Energiepass genannt. Beide Bezeichnungen meinen das Gleiche.
Die Stadt Essen ist eine von zehn Städten in NRW, die 2004 im Rahmen eines bundesweiten Feldversuches den Energieausweis erprobt hat. Partner waren die Verbraucherzentrale NRW und die Deutsche Energie Agentur. Von daher liegen in Essen schon weitreichende Erfahrungen vor.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten musste schon bisher ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dies gilt auch weiterhin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit: 10 Jahre - eine Verlängerung ist nicht möglich
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Erfragen Sie die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bitte direkt beim Anbieter.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.
Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Stichwörter
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