Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen
Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Versicherungsangelegenheiten städt. Grundbesitz
Der städt. Grundbesitz ist über eine Gebäude- und Inhaltversicherung abgesichert:
Schadenfälle (wie z.B. Sturmschäden, Leitungswasserschäden, Elementarschäden, etc) werden durch die Fachdienststelle der Versicherung gemeldet und abgewickelt.
Beantragung, Verfahren
mündl. oder schriftliche Anfrage
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Fristen
Hinweise für Eschweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen