Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Ein Kinderreisepass kann für deutsche Kinder beantragt werden und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der Pass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert. Es besteht auch die Möglichkeit, für Kinder unter 12 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen, der dann eine Gültigkeit von 6 Jahren hat.Die Kinderreisepässe werden unabhängig vom Alter grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen. Die Lichtbilder müssen eine bestimmte Qualität haben, besonders im Bezug auf die Biometrietauglichkeit. Hier die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto : 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger Hintergrund Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich Kopfhaltung und Gesichtausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig.Wichtig: Das Kind muss grundsätzlich zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen. Für Kinder ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bei der Antragstellung ist die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde erforderlich.Auf dem Antrag müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten unterschreiben. Falls die Ehe der Eltern geschieden ist, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gebühr: Neuausstellung : € 13,-- ; Verlängerung : € 6,--

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de