Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Ense

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Bei Auslandsreisen ist für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Er wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.

    Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

    Eine Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres, möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

    Auch eine Aktualisierung kann jederzeit vor Ablauf der der Gültigkeit erfolgen.

    Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf eines Antrages bzw. der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

     

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bei Neuausstellung und Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten // Sorgerechtsnachweis, bei alleinigem Sorgerecht.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Neuausstellung   13,00 € Aktualisierung 6,00 € Verlängerung 6,00 €

    Der Kinderreisepass wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    • Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de