Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft und kann dann nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

    Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ab Januar 2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden.

    Diese Dokumente werden - anders als der Kinderreisepass - nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb für einen Personalausweis zwischen zwei und vier Wochen und für einen Reisepass zwischen vier und sechs Wochen.

    Welches Dokument für das Reiseland beantragt werden muss, erfahren Eltern tagesaktuell über das Auswärtige Amt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Formulare

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Fristen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de