Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Hinweise für Dormagen
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Für Grenzübertritte von Kindern unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich. Verschiedene Länder verlangen für die Einreise hierüber hinausgehend auch für Kinder einen regulären elektronischen Reisepass ("ePass").
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort. Die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- 1 biometisches Passbild
- alten Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- persönliche Anwesenheit des Kindes
- bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamer Wohnanschrift > Vollmacht beider Sorgeberechtigten.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Ausstellung: 13,- Euro
- Verlängerung / sonstige Änderung: 6,- Euro
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
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Die Beantragung muss grds. durch beide Sorgeberechtigten erfolgen, wenn diese nicht dauerhaft getrennt / getrennt lebend / geschieden sind. In den Fällen ist der Sorgeberechtigte für die Beantragung zuständig, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz/einzigem Wohnsitz gemeldet ist.
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Kinder ab 10 Jahren müssen den Pass bei Antragstellung unterschreiben
- Das Passfoto hat den aktuellen biometrischen Anforderungen zu entsprechen
Der Verlust eines Kinderreisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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