Kinderreisepass
Hinweise für Kleve
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
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Das Kind muss persönlich bei der Vorsprache anwesend sein.
Falls nur ein Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung der weiteren Erziehungsberechtigten abzugeben, womit er/ sie der Ausstellung des Kinderreisepasses zustimmt. Der Ausweis oder eine Ausweiskopie der nicht anwesenden Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Bei Alleinerziehenden wird der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes benötigt, bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde.
Verlängerung
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Kinderreisepass verlängert werden. Voraussetzung hierbei ist ein gültiger Kinderreisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Hierbei muss lediglich ein Erziehungsberechtigter zusammen mit dem Kind vorsprechen.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Falls im Kinderreisepass keine Seiten für den Verlängerungsaufkleber mehr frei sind oder die Gültigkeit bereits abgelaufen ist, muss ein neuer Pass beantragt werden. Hierbei müssen erneut alle Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift dem Antrag zustimmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Gebühr für die Ausstellung: 13,00€
- Gebühr für die Verlängerung: 6,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder z. B. in die USA kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt.
Das Dokument ist ein Jahr gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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