Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
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Voraussetzungen
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Erfüllt eine Sache die Voraussetzungen für ein Denkmal, so ist das Objekt in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Es besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht; ein Ermessen oder ein Beurteilungsspielraum steht der Stadt hierbei nicht zu.
Die Eintragung oder die Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes, sofern die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind. Ist die Wiederherstellung eines Denkmals angeordnet, kann die Eintragung in die Denkmalliste nicht gelöscht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Nordrhein-Westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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