Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Eigentümer*innen von Baudenkmälern können Aufwendungen für die Instandsetzung Ihrer Denkmäler steuerlich geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung:

    Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.

    Vor Ausführung der Maßnahme muss gem. § 9 DSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde erteilt worden sein.

    Einzureichende Unterlagen:

    Die Steuerbescheinigung nach § 36 DSchG NW ist mit dem vorgegebenen Antragsvordruck zu beantragen.

    Dabei ist zu beachten:

    • Dem Antragsformular sind die Originalrechnungen beizufügen. Diese werden nach erfolgter Prüfung zurückgegeben.
    • Die Rechnungen sind sortiert und geheftet entsprechend der Auflistung einzureichen.
    • Kassenzettel und Quittungen von Baumärkten müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen und sind auf DINA 4 Blättern übersichtlich aufzukleben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    36 DSchG NRW i.V.m. §§ 7i, 10f, 11b EStG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de