Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden in einem Denkmalbereich haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen zu erhalten.
Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen. Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke (D36 Antrag)
- Rechnungsaufstellung (siehe Muster: vor dem Ausfüllen können Sie die ausfüllbare Version in Excel bei den Kontaktpersonen per E-Mail anfordern)
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen, Quittungen)
- Pläne mit Eintragung der Baumaßnahmen
- Fotodokumentation
Formulare
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Voraussetzungen
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- Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen.
- Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
- Eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Maßnahmebeginn vorliegen und die Details mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sein.
- Die Originalrechnungen und Quittungen sind sortiert und mit dazugehöriger Kostenliste bei der Unteren Denkmalbehörde zur Prüfung einzureichen.
- Eine Fotodokumentation (vorher - nachher) ist beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Baumaßnahme.
Die Steuerbescheinigung wird im gesetzlichen Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ausgestellt. Das Benehmen gilt als hergestellt, wenn der Denkmalbehörde nicht innerhalb von drei Monaten eine Äußerung des LVR vorliegt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist, dass die Baumaßnahmen vorab mit der Unteren Denkmalbehörde im Detail abgestimmt wurden und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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