Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden in einem Denkmalbereich haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen zu erhalten.

    Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen. Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    • Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen.
    • Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
    • Eine denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Maßnahmebeginn vorliegen und die Details mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sein.
    • Die Originalrechnungen und Quittungen sind sortiert und mit dazugehöriger Kostenliste bei der Unteren Denkmalbehörde zur Prüfung einzureichen.
    • Eine Fotodokumentation (vorher - nachher) ist beizufügen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Velbert

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Baumaßnahme.

    Die Steuerbescheinigung wird im gesetzlichen Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ausgestellt. Das Benehmen gilt als hergestellt, wenn der Denkmalbehörde nicht innerhalb von drei Monaten eine Äußerung des LVR vorliegt. 

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist, dass die Baumaßnahmen vorab mit der Unteren Denkmalbehörde im Detail abgestimmt wurden und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de