Standplatzgenehmigung

    Standplatz

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    An fast jedem Tag der Woche können Sie auf einem der vielen verschiedenen Wochenmärkte Ihre Einkäufe erledigen.
    Wenn Sie Interesse daran haben, selbst einen Stand zu errichten, so haben Sie die Wahl zwischen einem Tagesstand und einem Dauerstand.

    Die aktuellen Termine können der Übersicht der Wochenmärkte entnommen werden. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, wird der Markt um einen Tag vorverlegt, sonntags und montags findet kein Markt statt. Fallen der 24.12. und der 31.12. auf einen Montag, findet der Wochenmarkt an diesen Montagen statt.

    Hunde und sonstige Tiere sind auf Wochenmärkten grundsätzlich verboten, zulässig sind lediglich Blindenhunde.

    Detaillierte Informationen finden Sie in der Wochenmarktsatzung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5577

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5651

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8409

    E-Mail: gewerbe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • schriftlicher Antrag für einen Dauerstandplatz
    • Sofern ein Dauerstandplatz angeboten werden kann, sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. zu beantragen:
      • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O" für Behörden)
      • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "O" für Behörden)
      • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
      • gegebenenfalls Gewerbeanmeldung bzw. Reisegewerbekarte
      • bei Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Kopie des Passes und Aufenthaltstitels und eine aktuelle Meldebescheinigung


    Weiterhin sollte Ihre Bewerbung folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer
    • Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes (Frontmeter)
    • Gerne eine Fotografie des Geschäftes
    • Angaben, welche Artikel/Waren angeboten werden sollen
    • benötigte Anschlusswerte für Strom (gegebenenfalls Starkstrom)

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Bei einem Tagesstandplatz müssen Sie vor Beginn des Marktes bei der zuständigen Marktmeisterin bzw. beim zuständigen Marktmeister nachfragen, ob ein passender Standplatz vorhanden ist. Es ist kein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Bei einem Dauerstandplatz muss ein freier und geeigneter Standplatz vorhanden sein.

    Außerdem müssen Sie eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:

    • Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geistern aus Obst-Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausganserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist ebenfalls zulässig;
    • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
    • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs
    • Holz-, Korb-, Bürsten- und Seilerwaren
    • Töpfer-, Keramik-, Glas-, Porzellan- und Emaillewaren
    • Haushalts- und Küchenartikel, ausgenommen Elektrogeräte
    • Putz-, Wasch- und Reinigungsmittel
    • Kunststoff- und Schaumstoffwaren
    • Wachs- und Paraffinwaren
    • Schuh- und Lederwaren
    • Textilien, ausgenommen die Waren, die anprobiert werden müssen
    • Kurzwaren
    • Zeitschriften
    • Modeschmuck
    • Geflügel und Kaninchen, vorausgesetzt der Verkauf wird vier Wochen vor beabsichtigtem Verkaufsbeginn bei der Marktverwaltung sowie beim Veterinäramt des Gesundheitsamtes der Stadt Bielefeld angezeigt
    • Unverpackte Pflegeartikel und Naturkosmetika, die ausschließlich unter Nutzung von Mehrwegverpackungen oder Serviceverpackungen, die nicht aus Plastik bestehen, abgegeben werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Interessierte Händlerinnen und Händler können den Markt zunächst mit einem Tagesstandplatz testen, sofern ein freier und geeigneter Platz vorhanden ist.

    Besteht dauerhaftes Interesse an einem Stand auf diesem Markt, kann eine Dauerzuweisung erfolgen, sofern ein freier und geeigneter Standplatz für die dauerhafte Vergabe vorhanden ist.

    Ist dieser nicht vorhanden, wird die Händlerin bzw. der Händler in einer Bewerberliste erfasst und angeschrieben, sobald eine Platzvergabe möglich wird. Eine Bestätigung über den Bewerbungseingang erfolgt in jedem Fall.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    • Tagesstandplatz für einen Tag während der Marktzeit
    • Dauerstandplatz dauerhaft mit Widerrufsvorbehalt für einen Standplatz auf einem bestimmten Wochenmarkt für einen bestimmten Wochentag

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Tagesstandplatz

    • Wird sofort zu Marktbeginn vor Ort bewilligt, falls ein freier und geeigneter Platz vorhanden ist.


    Dauerstandplatz

    • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ein freier und geeigneter Standplatz vorhanden ist, ist eine Dauerzuweisung zum nächsten 1. eines Monats möglich
    • Anderenfalls werden die Bewerberinnen und Bewerber in einer Bewerberliste erfasst und angeschrieben, sobald eine Platzvergabe möglich wird. Eine Eingangsbestätigung erfolgt in jedem Fall.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de