Standplatzgenehmigung

    Standplatz

    Hinweise für Hilden

    In Hilden finden wöchentlich drei Wochenmärkte statt und bieten der Hildener Bevölkerung ein abwechslungsreiches und vielfältiges Angebot an. Dieses zieht auch zahlreiche auswärtige Besucher an.

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1323

    Fax: +49 2103 72-85608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
    • ein Bild von dem Verkaufswagen/Verkaufsstand mit Größenangaben (Länge, Tiefe, Höhe in m)
    • eine genaue Beschreibung der Waren, die feilgeboten werden sollen
    • eine Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanzeige für ein stehendes Gewerbe
    • für Urbetriebe ein entsprechender Nachweis des Finanzamtes

    Nach Vorlage dieser Unterlagen wird zeitnah geprüft, ob die Händlerin oder der Händler einen Standplatz angeboten bekommt. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es eine Warteliste geben.  

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Online-Formular oder alternativ Antrag (PDF) auf einen Dauerstandplatz auf dem Hildener Wochenmarkt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 13 der Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Hilden vom 08.06.1990 sowie § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte vom 14.12.1990

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Die Gebühren für den Standplatz richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung. Außerdem ist die Höhe abhängig von der Größe der benötigten Fläche sowie der Anzahl der gewünschten/genutzten Markttage. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de