Preisüberwachung
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Überwachung der Preisauszeichnung bei gewerblichen Unternehmen
Zum Zwecke der Unterrichtung und des Schutzes des Verbrauchers sowie zur Förderung des Wettbewerbes haben Anbieter nach der Preisangabenverordnung ihre gewerbs- oder geschäftsmäßigen Waren oder Leistungen mit den entsprechenden Endpreisen anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.
Unter der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte bestimmte gewerbliche Unternehmen überprüft.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Formulare
Hinweise für Anröchte
Voraussetzungen
Hinweise für Anröchte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
Preisangabenverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Anröchte
Fristen
Hinweise für Anröchte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Anröchte
Kosten
Hinweise für Anröchte
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Anröchte
Weitere Informationen
Hinweise für Anröchte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen