Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.
Nähere Informationen in dem v.g. Zeitraum erhalten Sie unter:
www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
- Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Ferienreiseverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Warendorf
Fristen
Hinweise für Warendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Warendorf
Kosten
Hinweise für Warendorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Warendorf
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen