Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen, zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern (einschließlich damit verbundener Leerfahrten), nicht geführt werden.
Neben den gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 30 Abs. 3 StVO sind im Einzelfall auch weitere Ausnahmen vom Fahrverbot möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Bei der Prüfung der Anträge wird ein strenger Maßstab angesetzt. Ausnahmen werden auf dringende Fälle beschränkt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag, der die Begründung für die Notwendigkeit eines Transportes an Sonn- oder Feiertagen beinhaltet.
Den entsprechenden Antrag entnehmen Sie bitte dem Bereich "Downloads".
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder durch eine beauftragte Person sowie schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen