Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung Verlängerung
Angaben für die Verlängerung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung übermitteln
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Wipperfürth wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 63 Abs. 1 und 3 Satz 2 Asylgesetz (AsylG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen