Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung Verlängerung

    Angaben für die Verlängerung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung übermitteln

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Wipperfürth wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 63 Abs. 1 und 3 Satz 2 Asylgesetz (AsylG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de