Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz BescheinigungOnline erledigen

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Steinfurt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinfurt

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinfurt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de