Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Einzelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Hinweise für Borken

    Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Die Belehrungen werden hauptsächlich online angeboten. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt noch Präsenzveranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus durchgeführt werden.

    Online-Belehrungen für einzelne Personen

    Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    1. Möchten Sie an der Online-Belehrung teilnehmen, buchen Sie über die nachfolgende Plattform einen Termin für die Online-Belehrung:
      Online-Belehrung
      (Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.)

    2. Bitte tragen Sie bei der Anmeldung eine Mobilfunknummer ein, unter der Sie erreichbar sind. Sind Sie am gebuchten Termin nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, so verfällt Ihr Belehrungstermin ohne Kostenerstattung.

    3. Sie werden zum gebuchten Termin vom Technologiezentrum Glehn GmbH per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass der Videoanruf je nach Terminverlauf 15 Minuten vor dem gebuchten Termin und bis zu 15 Minuten danach erfolgen kann.

    4. Wenn Sie angerufen werden, zeigen Sie Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Identitätsprüfung).

    5. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

    6. Anschließend müssen Sie noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

    7. Diese beginnt mit einem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

    8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Auch das Merkblatt steht in anderen Sprachen zur Verfügung.

    9. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 8 Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

    10. Sie haben die Möglichkeit, das Online-Belehrungssystem und den Service auf freiwilliger Basis zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

    11. Nachdem Sie die Belehrung erfolgreich absolviert haben, können Sie die Bescheinigung über die Teilnahme im System herunterladen. In Ausnahmefällen kann Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesandt werden. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.

    Während der Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182/850765 zur Verfügung.

    Die Online-Belehrungen werden Montag bis Freitag von 08:00 - 20:30 Uhr und Samstag von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten.

    Präsenz-Belehrungen für einzelne Personen

    Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken bietet neben der Online-Belehrung in Ausnahmefällen auch noch Präsenz-Veranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus an.

    1. Möchten Sie an einer Präsenz-Belehrung teilnehmen, buchen Sie über die nachfolgende Plattform einen Termin für die Präsenz-Belehrung:
      Präsenz-Belehrung
      (Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.)

    2. Wählen Sie dazu eine freie Veranstaltung aus dem Veranstaltungskatalog aus und fügen Sie diese über das "Warenkorb-Icon" hinzu.

    3. Anschließend müssen Sie die datenschutzrechtliche Einwilligung aktiv anklicken und freigeben.

    4. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Bitte tragen Sie bei der Anmeldung auch eine gültige E-Mail-Adresse ein.

    5. Im Anschluss werden Ihre Daten nochmals zusammengefasst. Mit dem Klick auf "Buchen" melden Sie sich verbindlich für einen Belehrungstermin an.

    6. Über die angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den Veranstaltungsdaten. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.

    7. Bitte kommen Sie ca. 30 Minuten vor Beginn der Belehrung zur Erledigung der Formalitäten (Abgleichen des Personalausweises und Bezahlen der Gebühr).

    8. Die Belehrung dauert ca. 70 Minuten.

    Ersatzbescheinigung / Zweitschrift

    Wenn Sie bereits an einer Belehrung beim Kreis Borken teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung/Zweitschrift gegen eine Gebühr von 6,00 EUR ausgestellt werden.

    Bitte fordern Sie die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Datum der Erstbelehrung per E-Mail über belehrung@kreis-borken.de an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

    • 25,00 EUR

    • bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    • Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung kostet 25,00 EUR

    • Eine Ersatzbescheinigung/Zweitschrift kostet 6,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Wenn Sie online an der Belehrung teilnehmen, ist die Einverständniserklärung vorab an ifsg@tz-glehn.de zu senden.

    • Eintägige Berufsfelderkundung der Jahrgangsstufe 8 - die gesetzliche Formulierung "auf Dauer" und "regelmäßig" wird hierbei nicht erfüllt, daher ist keine Belehrung erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de