Hundehaltung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Wesenstest / Verhaltensprüfung
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 5 Abs. 3 S. 1 Landeshundegesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schalksmühle
25,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen