Hundehaltung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Welche Hunde zu der Gruppe der gefährlichen Hunde und zu der Gruppe der Hunde bestimmter Rassen gehören, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
- Sachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schalksmühle
30,00 € - 100,00 € Verwaltungsgebühr (in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen