Hundehaltung

    Hunde (Pflichten zur Hundehaltung)

    Hinweise für Delbrück

    Grundpflichten, Anleingebote und Weiteres

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Grundpflichten

    Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

    Allgemeine Anleingebote

    Alle Hunde, unabhängig von deren Größe und Rasse, sind an der Leine zu führen:

    1. im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Wege, Plätze) und in öffentlichen Anlagen (z. B. Grünanlagen, Sport-, Spiel-, Erholungsflächen)

    2. in öffentlichen Verkehrsmitteln

    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen

    4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

    Besondere Anleingebote und Maulkorbpflichten

    Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 LHundG NRW, also Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, …) müssen außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine geführt werden und überdies mit Maulkörben versehen werden.

    Über mögliche Ausnahmen informiert der Fachbereich Bürgerdienste.

    Betretungsverbot

    Auf dem Schulgelände, auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.

    Verunreinigungen durch Hundekot

    Hundehalterinnen und -halter haben dafür Sorge zu tragen, dass Verunreinigungen auf Verkehrsflächen oder in Anlagen unverzüglich beseitigt werden und treffen diesbezüglich entsprechende Vorsorge. Hierzu gibt es Hilfsmittel, die in Geschäften, wo Tierbedarf wie z.B. Hundefutter angeboten wird, geführt werden oder die einfache und wesentlich kostengünstigere, gewöhnliche Plastiktüte aus dem Haushalt, die Sie beim "Gassigehen" mit sich führen. Die verschlossenen Tüten können dann in jedem öffentlichen Restabfallbehälter problemlos entsorgt werden.

    Lärm

    Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter muss dafür Sorge tragen, dass niemand durch übermäßigen Lärm von Hunden belästigt wird. Dies gilt insbesondere während der Nachtzeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

    Verstöße

    Verstöße gegen die aufgeführten Bestimmungen nimmt der Fachbereich Bürgerdienste entgegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    • Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    • Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LimschG)

    • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Delbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de