Hundehaltung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag Sachkundeprüfung Halter*in, Ausweispapiere (z.B. Reisepass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 6 des Landeshundegesetzes NRW
Verfahrensablauf
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Der Kreis Euskirchen nutzt ab dem 01.02.2022 zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 6 des Landeshundegesetzes NRW die Online-Version des D.O.Q.-Test NRW. Dieser Test (Single-Choice-Test) findet unter amtlicher Aufsicht an einem Computer in der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen statt. Der Test wird anonymisiert durchgeführt, die Auswertung und Ergebnisermittlung erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.
Die Fragen behandeln folgende acht Sachgebiete:
1. Welpenkauf und Aufzucht
2. Lernverhalten
3. Hund und Öffentlichkeit
4. Ausdrucksverhalten
5. Haltung, Pflege und Gesundheit
6. Hund und Recht
7. Hund und Mensch
8. Rechtsfragen zum Landeshundegesetz NRW
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der DOQ-Test wird donnerstags zwischen 10.00 Uhr - 14.00 Uhr ausgeführt. Bitte vorher immer einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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