Hundehaltung
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.
Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
Hinweise für Düsseldorf
Voraussetzungen
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- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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