Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von gesperrten Straßen können nur erteilt werden
- bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit und
- wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bzw. der Bestand der straßenbaulichen Anlagen hierdurch nicht gefährdet wird.
Man unterscheidet zwischen
- Einzelausnahmen zur Regelung eines zeitlich beschränkten Einzelfalles und
- Dauerausnahmen mit einer Laufzeit von 6 Monaten bis 3 Jahren.
Der Antrag soll die zu regelnde Situation möglichst konkret beschreiben und darüber hinaus die Angabe des begünstigten Fahrzeuges bzw. der begünstigten Fahrzeuge mit ihrem bzw. ihren amtlichen Kennzeichen enthalten.
Die Kontaktaufnahme kann durch einen schriftlichen formlosen Antrag erfolgen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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