Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
    Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten vorhandener Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten vor Ort eingesetzt werden.  

    Der Parkausweis berechtigt zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsfürsorge bis zu 120 Minuten

    · entgegen Zeichen 286/290.1 StVO im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen,

    · auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,

    · auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 286, 290.1, Zeichen 314/ 315 StVO mit Zusatzschild ,,Bewohner mit Parkausweis frei'') zu parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

     

    Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

     

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO" im Telefonbuch der Stadt Essen.

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    Ansprechpartner

    Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen

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    Alfredstraße 163

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66589

    E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antragsformular
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopien der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigungen Teil 1
    • Bei Hebammen: Kopie der Ernennungsurkunde
    • Fotos des/der Servicefahrzeuge(s)
      (Fotos von Front und Heck mit Kennzeichen und von beiden Seiten mit fester Firmenaufschrift)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

    Erlasse des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Circa zwei Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de