Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen
Vorgesehen zum Löschen - Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen
Beschreibung
Betreiber von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung müssen vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder wenn Ihr Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll, dies anzeigen.
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Köln (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020